Vereinsordnung

 

Vereinsordnung des Kultur- und Schulvereins „Mandala e. V.“

(Innerhalb der Vereinsordnung mit „E“ gekennzeichnete Punkte sind als Empfehlungen zu betrachten.)

 

1.    Mitgliederversammlung (MV)

(1)           Auf der MV sind nur anwesende Mitglieder stimmberechtigt.

(2)           Abstimmungsberechtigt ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat.

 

E         Der Versammlungsleitung stehen für die MV Ablauf- und Kommunikationsregeln (siehe Anlage: „Das kleine MV - ABC“) zur Verfügung. Diese müssen –

            um   zur Anwendung zu kommen – zu Beginn einer MV von den Anwesenden bestätigt werden.

E         In einer MV sollte der Termin für die nächste reguläre MV festgelegt werden.

 

2.    Vorstand

(1)           Der Vorstand wird von der MV entsprechend § 7 (2) der Vereinssatzung gewählt. Zur Wahl zugelassen sind alle Vereinsmitglieder mit vollendetem

           18. Lebensjahr. Kandidaturen oder Kandidaturvorschläge müssen in der Einladung zur MV mitgeteilt werden.

(2)           Der Vorstand besteht aus folgenden Mitgliedern:

 

-       Vorsitzende/r                                      -   evtl. Stellvertreter/in

-       Schreiber/in                                        -   Schatzmeister/in

-       evtl. 1 - 3 Beisitzer/innen                     

 

(3)           Der Vorstand regelt seine Treffen intern (Häufigkeit, Zeitpunkt, Einladefrist ...). Er trifft sich jedoch mindestens vier Mal im Jahr. Über jede Vorstandssitzung ist

           ein Protokoll zu führen.

(4)           Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 der Vorstandsmitglieder anwesend sind.

(5)           Stimmen dürfen auch telefonisch zu konkreten TOP`s abgegeben werden. Die Teilnahme an der Abstimmung muss vorher vom Fehlenden bei einem weiteren VS-Mitglied oder der Geschäftsführung bekannt gegeben werden.

E         Im Vorstand sind 3-7 Personen. Mindestens eine Person ist Elternteil eines/r Schülers/in und mindestens eine Person pädagogische/r Mitarbeiter/in der Elstertalschule.

E         Mehr als die Hälfte der VS-Mitglieder sind keine Angestellten des Kultur- und Schulvereins.

E         Die Mitarbeit im Vorstand sollte sich mindestens über einen Zeitraum von 2 Jahren erstrecken.

 

3.    Entscheidungsfindung

(1)           Bei Entscheidungen im Verein sollte ein Konsens angestrebt werden, zumindest jedoch die  Zustimmung einer breiten Mehrheit der Mitglieder. Ansonsten gilt § 8 (6) der Vereinssatzung.

(2)           Die Vereinsordnung kann nur auf der MV geändert werden.

(3)           Die Vereinsordnung kann durch die MV im Konsens der Anwesenden für einzelne Entscheidungen außer Kraft gesetzt werden.

(4)           Innerhalb der Elstertalschule – Freie Gemeinschaftsschule Greiz gelten die Regeln eines extra erstellten Selbstverwaltungsschemas (SVS). Dessen inhaltliche Ausgestaltung / Veränderung obliegt der Mitgliederversammlung.

 

4.    Mitgliedsbeiträge / finanzielle Angelegenheiten

(1)           Ein finanzieller Mitgliedsbeitrag erfolgt auf freiwilliger Basis.

(2)       Wird in den vom Verein betriebenen pädagogischen Einrichtungen ein Elternbeitrag erhoben, kann dieser den Angestellten des Vereins auf Beschluss des Vorstandes teilweise oder ganz erlassen werden.

 

5.    Kassenprüfung

(1)           Eine Kassenprüfung kann bei Bedarf auf der MV beantragt werden.

E         Kassenprüfer/innen sollten nicht im Vorstand vertreten sein. 

 

6.    Mitgliedschaft 

E         Besonders Eltern, deren Kinder die pädagogischen Einrichtungen des Vereins besuchen, sowie Angestellten des Vereins, die aktiv die Vereinsziele unterstützen möchten, wird die Mitgliedschaft im Verein empfohlen. Es ist dies aber ausdrücklich keine Bedingung.

 


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